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Zahnbehandlung, Zahnersatz, Einbettzimmer, Zweibettzimmer ohne Gesundheitsfragen

VIGO 4YOU
Zahnvorsorge Premium
- Zahnersatz x2 Tarif

  • Ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen bei Zahnvorsorgetarifen
  • Flatrate für professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Kieferorthopädische Leistungen bis 2.000€*
  • Kunststofffüllungen bis 100%
  • Inlays, Onlays, Overlays 100%
  • Wurzel- & Paradontosebehandlung
  • Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen 100%
  • Inklusive Innovationsgarantie 
  • Verdoppellung des Festzuschusses der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (Nur 6 Mon. Wartezeit)
  • Für alle gesetzlich versicherten sowie Per­sonen mit freier Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr etc.)

Besser genesen im
Ein-Zweibettzimmer

  • Zuschlag für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Ersatztagegeld bis 45 Euro
  • Romming-in bei Begleitpersonen
  • Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenhauszuzahlungen
  • Erstattung für Fahrten mit dem Kranken- und Rettungswagen*
  • Nur drei Monate Wartezeit**
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Jeder ist versicherbar

* Für vollstationäre Behandlungen
** Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt bei einem Unfall. Für eine Entbindung, Psychotherapieund Zahnersatz beträgt die Wartezeit acht Monate.

 

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Zahnvorsorge Premium - Zahnersatz x2 - Ein-/Zweibettzimmer


Warum brauchen gesetzlich Versicherte eine Zusatzversicherung?

Mit einer privaten Zusatzversicherung stärkst Du Deine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung gezielt und sicher. So kannst Du Dir Leistungen ähnlich wie ein Privatpatient sichern – ohne Angst vor hohen Eigenanteilen oder unerwarteten Rechnungen.

Mit den Vigo4you-Tarifen unterstütze ich Dich dabei, genau den Schutz zu finden, der zu Deinen Wünschen passt, und ermögliche Dir Zugang zu einer hochwertigen, professionellen Behandlung.


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Dein Ansprechpartner

Fährhof Finanzservice
Harald Wichern
Wacholderweg 8
 27367 Sottrum/Fährhof
 Telefon: 04264 - 3980 654
 Mobil:       0170 - 8158 251
 post[at]faehrhof-finanzservice.de


Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung: Woran Sie eine gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung erkennen

Private Krankenzusatzversicherung: Woran Sie eine gute Zahnzusatzversicherung erkennen

Möchten Sie bei ihrem Zahnarzt mehr als die Regelversorgung bekommen, müssen Sie dafür zumindest teilweise selbst bezahlen. Für ein Loch im Zahn, der eine Füllung benötigt, übernehmen die Krankenkassen zum Beispiel lediglich eine Amalgamfüllung. Doch diese Art der Füllung lehnen viele Menschen mittlerweile ab. Zwar ist Amalgam sehr haltbar, aber eben auch umstritten wegen der gesundheitlichen Ausw...mehr ]


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Zahnzusatzversicherung

Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung macht schöne Zähne bezahlbar: Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Zahnersatz...mehr ]


Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Individuelle GesundheitsversorgungDie gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) hinterlässt in vielen Bereichen Leistungslücken. Patienten müssen beispielsweise für hochwertigen Zahnersatz hohe Eigenanteile zahlen, erhalten im Krankenhaus oft nur eine Mehrbettzimmer-Unterbringung und müssen auf viele Zusatzleistungen wie alternative Heilmethoden oder Sehhilfen verzichten. Private Krankenzusatzversi...mehr ]


Bitte informiere dich hier über das wichtige Thema Versicherungslücken der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung


Ehegattenunterhalt im Pflegeheim, so wenig bleibt dem Ehepartner eines pflegebedürftigen Ehegatten!

Unterhaltspflicht Ehepartner

BGB § 1360 Abs 1 Satz 1

  • Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.

Hinweis: Auch nach einer Scheidung können Ex-Ehepartner für entstehende Pflegekosten herangezogen werden. Dies gilt solange eine Unterhaltspflicht besteht.

BGH Beschluss vom 27.04.2016 – VII Z B 485/14

Wenn ein Ehegatte sich in einem Pflegeheim befindet, und dessen Rente zur Abdeckung der Pflegekosten nicht ausreicht, ist der Ehepartner verpflichtet Unterhalt in Form einer Geldrente zu zahlen. In diesem Fall wurde dem nicht pflegebedürftigen Ehepartner ein Selbst­behalt von 1.000 EUR belassen. (Unterhaltsleitlinien 2013)


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