* Für vollstationäre Behandlungen
** Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt bei einem Unfall. Für eine Entbindung, Psychotherapieund Zahnersatz beträgt die Wartezeit acht Monate.
Zahnvorsorge Premium - Zahnersatz x2 - Ein-/Zweibettzimmer
Mit einer privaten Zusatzversicherung stärkst Du Deine gesetzliche Krankenversicherung gezielt und sicher. So kannst Du Dir Leistungen ähnlich wie ein Privatpatient sichern – ohne Angst vor hohen Eigenanteilen oder unerwarteten Rechnungen.
Mit den Vigo4you-Tarifen unterstütze ich Dich dabei, genau den Schutz zu finden, der zu Deinen Wünschen passt, und ermögliche Dir Zugang zu einer hochwertigen, professionellen Behandlung.
Fährhof Finanzservice
Harald Wichern
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Telefon: 04264 - 3980 654
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Möchten Sie bei ihrem Zahnarzt mehr als die Regelversorgung bekommen, müssen Sie dafür zumindest teilweise selbst bezahlen. Für ein Loch im Zahn, der eine Füllung benötigt, übernehmen die Krankenkassen zum Beispiel lediglich eine Amalgamfüllung. Doch diese Art der Füllung lehnen viele Menschen mittlerweile ab. Zwar ist Amalgam sehr haltbar, aber eben auch umstritten wegen der gesundheitlichen Ausw... [ mehr ]

Die Zahnzusatzversicherung macht schöne Zähne bezahlbar: Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahnzusatzversicherung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz... [ mehr ]

Individuelle GesundheitsversorgungDie gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hinterlässt in vielen Bereichen Leistungslücken. Patienten müssen beispielsweise für hochwertigen Zahnersatz hohe Eigenanteile zahlen, erhalten im Krankenhaus oft nur eine Mehrbettzimmer-Unterbringung und müssen auf viele Zusatzleistungen wie alternative Heilmethoden oder Sehhilfen verzichten. Private Krankenzusatzversi... [ mehr ]
BGB § 1360 Abs 1 Satz 1
Hinweis: Auch nach einer Scheidung können Ex-Ehepartner für entstehende Pflegekosten herangezogen werden. Dies gilt solange eine Unterhaltspflicht besteht.
Wenn ein Ehegatte sich in einem Pflegeheim befindet, und dessen Rente zur Abdeckung der Pflegekosten nicht ausreicht, ist der Ehepartner verpflichtet Unterhalt in Form einer Geldrente zu zahlen. In diesem Fall wurde dem nicht pflegebedürftigen Ehepartner ein Selbstbehalt von 1.000 EUR belassen. (Unterhaltsleitlinien 2013)
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